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Steuern Sparen

Steuern Sparen

Keine oder viel weniger Steuern als bisher zu bezahlen, ist für viele unserer Klienten neben dem Wunsch nach einem ortsunabhängigen Leben und Arbeiten ein weiteres wichtiges Ziel.

Dies ist grundsätzlich auch für jeden Unternehmer und Selbständigen legal möglich. Und es ist auch sein gutes Recht.

Damit dieses Ziel auch auf rechtlich einwandfreie Weise erreicht werden kann, verfügen wir in unserem Netzwerk über eine Vielzahl an erfahrenen internationalen Steuerberatern und Standortexperten.

Gerade die Eigentümer von deutschen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sollten sich VOR einem Wegzug aus Deutschland intensiv zur sog. „Wegzugssteuer“ (§6 AStG) informieren und beraten lassen.

Was ist die Wegzugsbesteuerung und wer ist davon betroffen?

Verlegt ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger, welcher Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, dauerhaft seinen Wohnsitz in das Ausland, dann verliert der deutsche Fiskus grundsätzlich das Recht zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräusserung von Anteilen an der Kapitalgesellschaft. Dies ist in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und vielen Zielländern geregelt. Ein Ziel der Besteuerung ist es die sog. stillen Reserven zu besteuern.

Das Perfide an dieser Form der Wegzugsbesteuerung ist, dass hier nicht realisierte Gewinne, besteuert werden.

Das Finanzamt setzt dies in Form eines fiktiven Verkaufs der Anteile am Unternehmen zum normalen Verkehrswert um und unterwirft diesen fiktiven Gewinn der Einkommensteuer.

Der Streit mit dem Finanzamt über die Höhe der stillen Reserven (Bewertung) ist folglich vorprogrammiert. Die Wegzugsbesteuerung greift bei Privatpersonen bereits bei einer Beteiligung ab 1% und unabhängig davon, ob diese ihre Anteile im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen halten.

Wie immer gibt es aber Lösungen auch für derartige Konstellationen. Auch zu weiteren wichtigen steuerlichen Fragen wie Progressionsvorbehalt, überdachende Besteuerung, Ausgestaltung von Doppelbesteuerungsabkommen und viele andere Aspekte sollten sich an einer Auswanderung interessierte Unternehmer und Selbständige möglichst frühzeitig informieren und beraten lassen.

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